Am 23.12.2020 trat die Neuregelung der Maklerprovision in Kraft.   


Der Verkäufer muss mindestens in gleicher Höhe Maklerprovision bezahlen

Foto 1

Bei privaten Verkäufen und Käufen von Wohn-Immobilien gilt, dass der Verkäufer in mindestens gleicher Höhe wie der Käufer den Makler für seine Vermittlungstätigkeit bezahlt.
In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Höhe der Provision jeweils 3,57 % des Kaufpreises inkl. der gesetzl. MwSt. in Höhe von derzeit 19 %. Der Netto-Verdienst des Maklers beträgt somit insgesamt 6 % (3 % vom Verkäufer + 3 % vom Käufer).
Meine Immobilie kostenfrei bewerten

Damit auch Ihr Objekt schnell den passenden Käufer oder Mieter findet.

Bieten Sie uns Ihre Immobilie unverbindlich zur Vermittlung an. Als Immobilienverkäufer oder Vermieter profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise, unserer Kenntnis des lokalen Immobilienmarktes und unserem persönlichen Einsatz.

Bitte füllen Sie das folgende Formular möglichst vollständig aus. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung!
* Pflichtfelder